Fortbildung
Unter einer Fortbildung versteht man das Erweitern der bereits im Rahmen des erlernten Berufes erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Eine Fortbildung dient entweder dem Zwecke der Aktualisierung der Kenntnisse um sich an neue Gegebenheiten, z.B. eine neuere Technik anpassen zu können oder zur Förderung der vorhandenen Kenntnisse um im Betrieb die Karriereleiter eine Stufe weitergehen zu können. Fortbildungen werden meist von den Kammern, z.B. Handwerksammern oder Industrie- und Handelskammern, organisiert. Zum Abschluss einer Fortbildung gibt es im Regelfall eine Prüfung deren Inhalte ebenfalls von den entsprechenden Kammern vorgegeben werden und deren Abschneiden den eigenen Erfolg der jeweiligen Fortbildung dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel auch Kurse die von Facharbeitern oder Gesellen besucht werden und an deren Ende eine Meisterprüfung steht. Normalerweise unterscheidet man eine Fortbildung nach der Aufstiegsfortbildung und nach der Anpassungsfortbildung. Die Aufstiegsfortbildung beinhaltet vorgenanntes Beispiel mit Meisterprüfung oder ähnliche Prüfungen. Die Anpassungsfortbildung kann mit einer Prüfung enden, muss aber nicht. Sie kann auch nur eine sogenannte Unterweisung sein die von den Versicherungen gefordert wird wenn sich z.B. Arbeitsabläufe ändern oder neue Maschinen im Betrieb angeschafft werden die von den entsprechenden Personen bedient werden soll.Auch wenn jemand als betrieblicher Ausbilder fungieren soll muss er sich durch eine entsprechende Fortbildung darauf vorbereiten da es nicht reicht die Dinge selbst zu können sondern auch das Weitergeben und Lehren von Kenntnissen eine gewisse Erfahrung benötigt wird. Einige Fortbildungen werden durch den Gesetzgeber klar geregelt. Fortbildungen werden gern auch als Weiterbildungen bezeichnet was aber so nicht stimmt, da eine Weiterbildung auch Fernstudien und Umschulungen umfassen die nicht unter die vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien fallen.


